Die Hälfte aller Spielhallen muss schließen

Spielhalle Mindestabstand

Seit fast vier Jahren ist bekannt, dass der Mindestabstand zwischen Spielhallen neu geregelt werden und vergrößert werden soll. Im nächsten Jahr ist es dann soweit und fast jede zweite Spielhalle in Bremen und Niedersachsen wird schließen müssen. Damit sind in etwa 9000 Arbeitsplätze in Gefahr. Die Neuregelungen im kommenden Jahr betreffen neben den neuen Spielhallen auch ältere Spielhallen, für die im nächsten Jahr außerdem der Bestandsschutz ausläuft.

Es stehen viele Existenzen auf dem Spiel

Mit dem neuen Gesetz wurden neue Regelungen für Werbemaßnahmen und Mindestabstände festgelegt. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz droht der Lizenzverlust. Ziel dieser neuen Gesetze ist die Bekämpfung der Spielsucht. Der niedersächsische Automatenverband kritisierte die Willkür bei dem Vorgehen. Im Zweifel soll ein Los entscheiden, welche Spielhalle bleiben darf. In ganz Deutschland stehen mit der Umsetzung der neuen Gesetze 70.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel, davon allein 9000 in Niedersachsen. Florian Heinze, Justiziar des niedersächsischen Automatenverbandes sagt für 2017 bereits eine Vielzahl von Klagen voraus, denn die Neuregelungen vernichten gleichzeitig eine Vielzahl von Existenzen.

Umsetzung nach fünfjähriger Übergangsfrist

Einer der Befürworter des Mindestabstandsgesetzes, Gerhard Meyer, ist Leiter der Fachstelle für Glücksspielsucht aus Bremen und sieht in der Spielhalleneindämmung eine große Chance im Kampf gegen die Spielsucht. Schätzungen zufolge gibt es allein in Niedersachsen 23.400 spielsüchtige Menschen, denen dadurch geholfen werden könnte. In ganz Deutschland sind laut aktuellen Zahlen 676.000 Menschen spielsüchtig. Vor allem das Spielen an Automaten ist dabei sehr risikoreich. Der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012, der nun im kommenden Jahr, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren, umgesetzt werden soll, stellt die Prävention in den Vordergrund. Neben dem Verbot von Mehrfachkonzessionen wird es künftig auch strengere Werbebeschränkungen und einen größeren Mindestabstand geben.

Quelle: weser-kurier.de