Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist

Glücksspiel

Das Spiel mit dem Glück hat in den vergangenen Jahren einige Existenzen zerstört. Nun fürchten immer mehr Betreiber um Ihre eigene Existenz, denn die Tage der 2012 festgelegten Übergangsfrist sind gezählt.

Mindestabstand und neue Beschränkungen

Am 01. Juli 2017 läuft die Frist ab, damit erlöschen auch die Konzessionen. Einige der Betreiber werden, wenn Sie die geforderten neuen Bedingungen nicht erfüllen können, ihre Spielhallen schließen müssen. Erfüllen mehrere Spielhallen die neuen Vorgaben, soll laut Empfehlungen des Wirtschaftsministeriums in Niedersachsen, ein Losverfahren über die Zukunft der Spielhallen entscheiden. In den Städten Lüneburg, Delmenhorst und Hannover wurde das Losverfahren bereits getestet. Die Gegenseite kündigte jedoch schon Klagen gegen dieses Verfahren an. Nach den neuen Bestimmungen müssen Spielhallen ab Mitte nächsten Jahres einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. Weiterhin dürfen maximal bis zu 12 Spielgeräte in einem Betrieb stehen. Pro Spielautomat sollen mindestens 12 Quadratmeter Fläche eingeplant werden. Mit diesen neuen Grundlagen des Glücksspielstaatsvertrages soll die Suchtprävention und der Spieler – und Jugendschutz zukünftig mehr geachtet werden.

Gefahren der Spielsucht sind lange bekannt

Spielsucht ist bereits seit Beginn der 90er Jahre als Krankheit bekannt. Laut neuesten Studien sind in Deutschland aktuell 450 000 Menschen von Spielsucht betroffen. Betreibern ist diese Problematik schon lange bekannt. Im Kampf gegen Spielsucht wurde in den letzten Jahren jedoch wenig unternommen. Die Glücksspielanbieter wissen seit dem Jahr 2012, dass es nach einer fünfjährigen Übergangsfrist, Schließungen geben wird. Von den 34 Spielhallen im Umkreis von Diepholz müssen Schätzungen zufolge sieben Casinos schließen. Aus Gesprächen mit Spielhallenbetreibern weiß der zuständige Leiter des Landkreis-Fachdienstes für Sicherheit und Ordnung Klaus Speckmann, dass einige der Betreiber schon Lösungen parat haben, um ihre Spielhallen zukünftig weiterhin zu betreiben.

Quelle: kreiszeitung.de