Glücksspielstaatsvertrag: EU-Kommission beobachtet nur

Der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland bleibt mehr als umstritten. Die Vergabe der 20 bundesweiten Sportwetten-Lizenzen befindet sich seit vergangenem Herbst in einem Schwebezustand. Zudem bleibt unklar wie die Zukunft von Anbietern von Casino-Games und Poker aussieht. Der FDP-Politiker und stellvertretende Präsident des Europäischen Parlamentes Alexander Graf Lambsdorff hatte sich im Januar mit drei direkten Fragen an die Europäische Kommission gewandt. Er wollte wissen:
– wie die Kommission die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland einschätzt?
– ob das Ausschreibungsverfahren in Hessen dem Grundsatz der Chancengleichheit und Transparenz genüge sowie mit europäischem Recht vereinbar sei?
– ob die Kommission aufgrund des Schwebezustands im Vergabeverfahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde?
Nun bekam Lambsdorff seine Antwort aus Brüssel.

Ob die Antwort den Fragensteller zufriedenstellen sowie Licht ins Dunkel bringen wird, bleibt sehr fraglich. Die Kommission bestätigt, dass sie die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland weiterhin genau überwachen wird. Man wisse über das Schwebeverfahren bei den Sportwetten-Lizenzen Bescheid und beobachte auch diese Entwicklung. Man versuche die Vergabe im Rahmen einer Gesamtbewertung zu betrachten. Diese solle Aufschluss darüber geben, ob die Ziele des Allgemeininteresses auch im neuen Glücksspielstaatsvertrag berücksichtigt werden. Die Kommission beobachtet und betrachtet also nur, schreitet aktuell aber nicht ein. Zudem geht sie nicht im Detail auf die Fragen von Lambsdorff ein. Von Alexander Graf Lambsdorff gibt es auf seinen Social Media-Kanälen wie Facebook oder Twitter noch kein Statement zu dieser Antwort.