Lanka vs. Bardens: Gericht erklärt Masern-Wette für gewonnen

Wetten, die in der Öffentlichkeit verkündet werden, können vor Gericht eingeklagt werden. Das musste der deutsche Biologe Stefan Lanka lernen. Er wettete schon im Jahr 2011 100.000 Euro, dass ihm niemand die Existenz von Masern-Viren nachweisen könne. Mediziner David Bardens aus dem Saarland nahm die Wette an und gewann. Doch Lanka wollte nicht zahlen.

Bardens schickte Lanka eine Liste mit sechs Studien, welche die Viren eindeutig belegen würden. Doch das genügte Lanka nicht. Er gilt als streitbarer Biologe, der krankmachende Viren generell infrage stellt und AIDS als eine Erfindung von Firmen bezeichnet. Für ihn werden Masern durch eine Vergiftung oder aber durch psychosomatische Faktoren ausgelöst. Bardens ging vor Gericht. Der Prozess hatte schon im April 2014 begonnen. Das Landgericht Ravensburg urteilte nun, dass die Kriterien eines Preisausschreibens formal und inhaltlich erfüllt seien und die Existenz des Masernvirus weltweit anerkannt sei. Lanka müssen die 100.000 Euro zahlen. Bardens kündigte an, dass er das Preisgeld spenden möchte. Stefan Lanka will in Berufung gehen.

Aktuell passt die Thematik zur wiederentfachten Masernimpf-Debatte in Deutschland. In Berlin sind zum Beispiel seit Oktober 782 Menschen an Masern erkrankt, die meisten waren nicht geimpft. Jeden Tag kommen etwa 20 neue Fälle dazu. In 13 Bundesländern haben sich bisher mehr als 900 Menschen in diesem Jahr nachweislich mit Masern angesteckt. In Deutschland tobt seit einer Weile der Kampf der Impf-Befürworter gegen die Impf-Gegner.