Rauchfrei arbeiten – Mann verklagt Casino

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Die Zeiten, in denen man noch im Büro rauchen durfte, sind schon längst vorbei. Anders verhält es sich in Casinos, in denen es nach wie vor Raucherbereiche gibt. Ein Croupier aus Bad Homburg kämpft bereits seit 2012 für einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nun entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Mann nach wie vor auch im Raucherbereich eingesetzt werden kann.

Als Nichtraucher unter Rauchern

Der Mann, der gefordert hatte nur noch im Nichtraucherbereich des Casinos zu arbeiten, hat den gerichtlichen Prozess damit verloren. Aufgrund der mangelhaften Entlüftungsanlage des Spielcasinos sammelt sich im Raucherbereich des Casinos in Bad Homburg der Zigarettenrauch an, wodurch sich der Croupier als Nichtraucher belästigt fühlt. Bereits im Jahr 2012 forderte er deshalb nur noch im Nichtraucherbereich des Casinos eingesetzt zu werden. Sein Arbeitgeber konnte dem Wunsch des Croupiers nicht nachgehen, da sich dessen Forderung nicht mit der Gestaltung des Dienstplanes vereinbaren lässt. Der Fall landete daraufhin vor Gericht. Der Einsatz im Raucherbereich des Casinos ist für jeden der dort arbeitenden Croupiers mit sechs bis zehn Stunden pro Woche bemessen. Wenn einer der Angestellten dort bevorzugt behandelt werden würde, müssten andere Kollegen darunter leiden, so die Aussage des Casinos.

Prävention am Arbeitsplatz

Der Croupier verweist jedoch auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und fordert, auch ohne ein ärztliches Attest, den Schutz seiner Gesundheit während seiner Arbeitszeit. Im Nachhinein bleibt die Frage offen, ob die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch präventiv gilt. Denn auch wenn im Regelfall jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat, gilt im Einzelfall die Ausnahmeregel des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes. Denn der Zigarettenrauch ist im Fall des Bad Homburger Spielcasinos Teil der “Natur des Betriebes“ und der Arbeitgeber hat durch verschiedene Schutzmaßnahmen und – vorrichtungen bereits den Teil zum Arbeitnehmerschutz seiner Angestellten beigetragen.

Quelle: spiegel.de